Energieausweis FAQ

Welche gesetzlichen Grundlagen gibt es für die Ausweispflicht?

Die gesetzlichen Änderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) sind am 01. Mai 2014 in Kraft getreten – fünf Jahre nach der letzten Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV) im Jahr 2009. Während sich für Bestandsimmobilien nichts ändert, wurden vor allem Anforderungen an Neubauten verschärft und Kontrollmöglichkeiten der Behörden erweitert. Auf Länderebene kann die Einhaltung der Energieausweispflicht künftig stichprobenartig kontrolliert werden. Die Bedeutung und Verwendung von Energieausweisen wurde im Zuge der EnEV 2014 gestärkt, vor allem im Hinblick auf die Immobiliensuche. So ist die Veröffentlichung der Energieeffizienzklasse (von…

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Welche Informationen gehen aus dem Ausweis hervor?

Der Energieausweis, häufig auch angelehnt an die Vorgängervariante Energiepass genannt, ist ein mehrseitiges offizielles Dokument, das den energetischen Zustand eines Gebäudes bewertet und dokumentiert. Die rechtliche Grundlage liefert die Energieeinsparverordnung (EnEV).Energieausweise enthalten Angaben zur Energieeffizienz sowie Anhaltspunkte zu künftig anfallenden Energiekosten – damit ermöglichen Sie es Verbrauchern, den Heizenergieverbrauch und die Energieeffizienz eines Gebäudes schnell einzuschätzen und mit anderen Gebäuden zu vergleichen. Auf einer Farbskala lässt sich der Energieverbrauchswert je Quadratmeter ablesen und mit einem Durchschnittshaus sowie einem Passivhaus vergleichen:…

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Wann muss man einen Energieausweis erneuern?

In der Regel besitzen Energieausweise eine Gültigkeit von zehn Jahren. Dies gilt nicht nur für die aktuell genutzten Verbrauchs- und Bedarfsausweise, sondern auch für Vorgängervarianten.Wichtig zu beachten: Alle Energieausweise, die nach dem 25.04.2007 ausgestellt wurden, müssen der zum Ausstellungszeitpunkt gültigen Fassung der Energieeinsparverordnung (EnEV) entsprechen  (Gültigkeit der EnEV-Neufassung ab 01. Oktober 2007 bzw. der aktualisierten Fassung ab 01. Mai 2014). Wann ist eine Erneuerung des Energieausweises nötig? Eine Erneuerung vor Ablauf der zehnjährigen Gültigkeit ist nur in Sonderfällen erforderlich. Nötig wird diese…

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Welche Dokumente und Informationen benötige ich um einen Energieausweis zu bestellen?

Damit die Bestellung des Energieausweises problemlos abläuft, ist eine vollständige Aufnahme aller Daten notwendig. Diese werden im Anschluss auf Plausibilität geprüft. Im Folgenden sehen sie die notwendigen Unterlagen für die drei verschiedenen Ausweistypen, a) den Bedarfsausweis für Wohngebäude, b) den Verbrauchsausweis für Wohngebäude und c) den Bedarfsausweis für Nichtwohngebäude. Nötige Unterlagen für den Bedarfsausweis für Wohngebäude Grundlage für die Erstellung des Energieausweises sind Angaben zum Aufmaß der Gebäudeflächen, Angaben zur energetischen Qualität von Bauteilen (z. B. Fenster, Fassade, Keller, Dach)…

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Was ist der Unterschied zwischen einem Bedarfs- und einem Verbrauchsausweis?

Grundsätzlich gibt es für bereits bestehende Gebäude zwei Arten von Energieausweisen: Verbrauchs- und Bedarfsausweise. Hauptunterschied ist die zugrundeliegende Berechnung der energetischen Qualität von Gebäuden (bedarfsbasierte oder verbrauchsbasierte Berechnung). Gemeinsamkeiten von Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis Beide Energieausweisklassen nutzen dasselbe Formular und beinhalten Vergleichswerte zur Bewertung der Energieeffizienz von Gebäuden – alle nach Mai 2014 erstellten Ausweise besitzen zudem die Bewertung anhand der Energieeffizienzklassen A+ bis H.Bedarfsausweise sind aufwendiger und daher grundsätzlich teurer als Verbrauchsausweise. Sie dürfen allerdings für alle Gebäude ausgestellt werden. Teilweise…

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Brauche ich einen Energieausweis?

Bereits seit 2008 besteht eine Energieausweispflicht für Häuser und Wohnungen, die sich auf dem Immobilienmarkt befinden – jeder Miet- oder Kaufinteressent hatte das Recht, sich den Energieausweis vorlegen zu lassen. Trotz der Androhung eines Bußgeldes von bis zu 15.000 Euro bei Nichtvorlage durch Vermieter oder Verkäufer wurde der Ausweis in der Praxis jedoch kaum nachgefragt (getestet u. a. durch den Berliner Mieterverein) Daher wurden die Pflichten im Zuge der EnEV 2014 verschärft (siehe unten). Für Neubauten besteht eine Energieausweis-Pflicht bereits…

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Wie läuft der Online Bestellvorgang ab?

Sie können für Wohngebäude sowohl den verbrauchsbasierten Energieausweis (Verbrauchsausweis) als auch den etwas aufwendigeren bedarfsorientierten Energieausweis (Bedarfsausweis) online erstellen lassen. Für Nichtwohngebäude bieten wir den Verbrauchsausweis an. Der Energieausweis wird nach den Regeln der Energieeinsparverordnung (EnEV) in der zum Ausstellungszeitpunkt geltenden Fassung erstellt und ist ein amtlich gültiges Dokument. Nutzen Sie unser Energieausweis-Formular zur bequemen Bestellung von zuhause. Bei Fragen verwenden Sie unsere Ausfüllhilfen (für den Verbrauchsausweis für Wohngebäude, für den Bedarfsausweis für Wohngebäude sowie für den Verbrauchssausweis für Nichtwohngebäude). Die Kosten für die Ausstellung und Zusendung eines…

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Welcher Ausweis für mein Gebäude, gibt es Ausnahmen?

Sowohl beim Verbrauchsausweis als auch beim Bedarfsausweis wird die Energieeffizienz beurteilt, lediglich die Datengrundlage der Beurteilung ist anders – daher können die Kennwerte beider Ausweisarten auch beim gleichen Gebäude voneinander abweichen.Als Faustregel lässt sich merken, dass der Energiebedarfskennwert des Bedarfsausweises meist etwas höher ist als der Verbrauchskennwert des Verbrauchsausweises. Aufgrund seiner standardisierten Berechnung kann der Bedarfsausweis bei Verkaufsverhandlungen als verlässlicheres Dokument verstanden werden. In vielen Fällen kann sich der Hauseigentümer je nach Kerninteresse zwischen beiden Ausweisarten entscheiden. Ein Vergleich der…

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