Bereits seit 2008 besteht eine Energieausweispflicht für Häuser und Wohnungen, die sich auf dem Immobilienmarkt befinden – jeder Miet- oder Kaufinteressent hatte das Recht, sich den Energieausweis vorlegen zu lassen. Trotz der Androhung eines Bußgeldes von bis zu 15.000 Euro bei Nichtvorlage durch Vermieter oder Verkäufer wurde der Ausweis in der Praxis jedoch kaum nachgefragt (getestet u. a. durch den Berliner Mieterverein) Daher wurden die Pflichten im Zuge der EnEV 2014 verschärft (siehe unten).
Für Neubauten besteht eine Energieausweis-Pflicht bereits seit 1995. Die Ausstellung von Energieausweisen für Neubauten wird durch die einzelnen Bundesländer geregelt. Für Nichtwohngebäude besteht die Pflicht zum Energieausweis seit dem 1 Juli 2009. Diese greift jedoch nur bei wesentlichen Änderungen am Gebäude, dem Verkauf und der Neuvermietung bzw. -verpachtung. Im Laufe der Zeit hat sich auch der Energieausweis leicht verändert – die Verbraucherzentrale zeigt, wie sich die Ausweise am besten vergleichen lassen.