Wann muss man einen Energieausweis erneuern?

In der Regel besitzen Energieausweise eine Gültigkeit von zehn Jahren. Dies gilt nicht nur für die aktuell genutzten Verbrauchs- und Bedarfsausweise, sondern auch für Vorgängervarianten.
Wichtig zu beachten: Alle Energieausweise, die nach dem 25.04.2007 ausgestellt wurden, müssen der zum Ausstellungszeitpunkt gültigen Fassung der Energieeinsparverordnung (EnEV) entsprechen  (Gültigkeit der EnEV-Neufassung ab 01. Oktober 2007 bzw. der aktualisierten Fassung ab 01. Mai 2014).

Wann ist eine Erneuerung des Energieausweises nötig?

Eine Erneuerung vor Ablauf der zehnjährigen Gültigkeit ist nur in Sonderfällen erforderlich. Nötig wird diese wenn:

  • Eine Wärmedämmung umgesetzt wird.
  • Über zehn Prozent der Fläche eines Außenbauteils ausgetauscht wird.
  • Die beheizte Nutzfläche um mehr als 50 Prozent erweitert wird.
  • Die beheizte Nutzfläche um mehr als 50 qm2 erweitert wird.

Ein Bedarfsausweis kann nach einer Modernisierung ohne großen Aufwand aktualisiert werden, um den neuen energetischen Standard des Gebäudes zu dokumentieren. Die Aktualisierung bzw. Erneuerung eines Verbrauchsausweises kann erst nach dem Ablauf von drei Heizperioden nach der Modernisierung erfolgen, damit ausreichend viele Berechnungswerte zur Verfügung stehen.

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