Was ist der Unterschied zwischen einem Bedarfs- und einem Verbrauchsausweis?

Grundsätzlich gibt es für bereits bestehende Gebäude zwei Arten von Energieausweisen: Verbrauchs- und Bedarfsausweise. Hauptunterschied ist die zugrundeliegende Berechnung der energetischen Qualität von Gebäuden (bedarfsbasierte oder verbrauchsbasierte Berechnung).

Gemeinsamkeiten von Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis

Beide Energieausweisklassen nutzen dasselbe Formular und beinhalten Vergleichswerte zur Bewertung der Energieeffizienz von Gebäuden – alle nach Mai 2014 erstellten Ausweise besitzen zudem die Bewertung anhand der Energieeffizienzklassen A+ bis H.
Bedarfsausweise sind aufwendiger und daher grundsätzlich teurer als Verbrauchsausweise. Sie dürfen allerdings für alle Gebäude ausgestellt werden. Teilweise ist die Ausstellung eines Bedarfsausweises Pflicht, teilweise besteht Wahlfreiheit zwischen den beiden Ausweisarten. Diese ist abhängig von Alter und Größe des Gebäudes. (Mehr Infos im Abschnitt Vergleich). Die wichtigsten Infos zu beiden Ausweisarten mit Vor- und Nachteilen finden Sie gleich hier im Anschluss.

Folgende Tabelle gibt Aufschluss über die Ausweistypen die für bestimmte Gebäude gesetzlich zulässig sind:

Wohngebäude mit weniger als fünf WohnungenWohngebäude mit fünf oder mehr Wohnung
Wohngebäude, Baujahr vor 1978nur Bedarfsausweis möglichBedarfs- oder Verbrauchsausweis
Wohngebäude, Baujahr 1978 oder späterBedarfs- oder VerbrauchsausweisBedarfs- oder Verbrauchsausweis

Der Verbrauchsausweis

Der Verbrauchsausweis wird häufig auch Energieverbrauchsausweis oder verbrauchsorientierter Energieausweis genannt – diese Begriffe meinen aber den selben Ausweis.

Die Berechnungsgrundlage für den Verbrauchsausweis für Wohngebäude und Nichtwohngebäude ist der tatsächliche, gemessene Energieverbrauch (daher der Name Verbrauchsausweis) der Hausbewohner.

Dazu werden die Energieverbrauchsdaten für Heizwasser und gegebenenfalls Warmwasser sowie andere geeignete Verbrauchsdaten der vergangenen drei Jahre herangezogen. Die Daten werden im Anschluss klimabereinigt, um Witterungseinflüsse wie etwa durch einen sehr kalten oder milden Winter auszugleichen und eine Vergleichbarkeit zu gewährleisten.
Der so berechnete Energieverbrauchskennwert für den Endenergieverbrauch (ab Mai 2014 auch für den Primärenergieverbrauch) ist stark abhängig vom Verhalten der Bewohner bzw. Nutzer. Der künftige Verbrauch des Gebäudes kann aufgrund unterschiedlicher Witterung und einem sich ändernden Nutzerverhalten vom Energieverbrauchskennwert im Energieausweis abweichen.

Vorteile des Verbrauchsausweises auf einen Blick:

  • Die Kosten für einen verbrauchsorientierten Energieausweis sind aufgrund des geringeren Aufwands in der Regel niedriger als für einen Bedarfsausweis.
  • Der verbrauchsorientierte Ausweis erlaubt eine Bewertung der tatsächlich verbrauchten Energie und somit auch eine Analyse des Verhaltens.

Nachteile des Verbrauchsausweises:

  • Es erfolgt keine Bewertung von Gebäudehülle und Anlagentechnik – daher fallen die Modernisierungsempfehlungen in der Regel sehr allgemein aus.
  • Der Verbrauchsausweis kann frühestens nach drei Heizperioden aktualisiert werden, daher lässt sich der Effekt von Modernisierungsmaßnahmen auf die Energiebilanz eines Gebäudes bei bereits bestehendem Verbrauchsausweis erst mit deutlicher Verzögerung abbilden.

Einschränkungen: Wann kann der Verbrauchsausweis nicht ausgestellt werden?

Der Verbrauchsausweis kann nicht für alle Gebäude ausgestellt werden. Nicht möglich ist die Ausstellung für:

  • Neubauten.
  • Gebäude, die mit kohlebetriebenen Zentralheizungen beheizt werden.
  • Gebäude, die in den vergangenen drei Jahren mehr als 30 Prozent der Zeit leer standen.
  • Gebäude, in denen Mischformen aus Zentral,- Etagen und Einzelofenheizungen genutzt werden.
  • Gebäude, in denen in den vergangenen drei Jahren der Energieträger (wie Erdgas, Heizöl, Pellets etc.) gewechselt wurde oder eine Solaranlage zur Warmwasserbereitung eingebaut wurde.

Der Bedarfsausweis

Auch der Bedarfsausweis wird unter verschiedenen Begriffen geführt und synonym auch Energiebedarfsausweis oder bedarfsorientierter Energieausweis genannt.

Für den Bedarfsausweis wird der jährliche Energiebedarf (daher der Name Bedarfsausweis) des Gebäudes für Heizung, Warmwasser und Lüftung berechnet.

In die Berechnung fließen die relevanten physikalischen Eigenschaften des Gebäudes wie Fläche bzw. Größe, Anlagentechnik (Heizungsanlage, Lüftungsanlage, Nutzung regenerativer Energien etc.) und Wärmedämmfähigkeit der Gebäudehülle ein – Messungen vor Ort sind dafür nicht erforderlich. So können konkrete, auf die vorhandene Bausubstanz und Anlagentechnik bezogene Modernisierungsempfehlungen ausgesprochen und Schwachstellen identifiziert werden.

Berechnet werden die Energiebedarfskennwerte des Gebäudes für End- und Primärenergie. Dem werden standardisierten Rahmenbedingungen für Nutzerverhalten und Witterung zugrunde gelegt. Das tatsächliche Nutzungsverhalten der Bewohner hat somit keinen Einfluss auf die Berechnung.
Durch die Berechnung von sowohl Endenergieverbrauch als auch Primärenergieverbrauch kann die gesamte Kette der Energiebereitstellung bewertet werden.

Wichtig ist dies vor allem, da der Primärenergieverbrauch je nach Energieträger (Heizung mit Erdgas, Heizöl, Pellets etc.) stark variieren kann. So können auch Gebäude mit einem identischen Endenergieverbrauch einen stark abweichenden Primärenergieverbrauch haben.

Vorteile des Bedarfsausweises auf einen Blick:

  • Berechnung der relevanten Kennwerte ist aufgrund standardisierter Annahmen unabhängig vom Nutzerverhalten
  • Geringer Aufwand bei einer Aktualisierung der Werte des Bedarfsausweises nach durchgeführten Modernisierungsmaßnahmen
  • Dokumentation der Energieeffizienz des Gebäudes

Nachteile des Bedarfsausweises:

  • Aufgrund des höheren Aufwandes und der energetischen Bewertung des Gebäudes ist ein Bedarfsausweis in der Regel teurer
  • Der Bedarfsausweis liefert keine Bewertung des tatsächlichen Energieverbrauchs der Hausbewohner.

Einschränkungen: Wann kann der Bedarfsausweis nicht ausgestellt werden?

Auch beim Bedarfsausweis gibt es gewisse Einschränkungen. Diese betreffen jedoch vor allem Sonderfälle, so dass die Ausstellung eines bedarfsorientierten Energieausweises für die meisten Gebäude möglich ist. Nicht erstellt werden können wir den Ausweis jedoch für:

  • Gebäude mit mehr als 25 Wohneinheiten.
  • Gebäude, die nicht über einen rechteckigen oder l-förmigen Grundriss verfügen.
  • Gebäude, die ein Schwimmbad besitzen.
  • Gebäude mit mehreren Heizsystemen (Ausnahme: Besitzt das Gebäude eine Zentralheizung und Zusatzheizungen decken weniger als 10 Prozent des Heizwärmebedarfs, ist die Ausstellung trotzdem möglich).