bis 25.10.2020 Umsetzung der EED in deutsches Recht
ab 25.10.2020 Es darf nur noch fernauslesbare Messtechnik verbaut werden. Liegenschaften, welche bereits mit fernauslesbarer Messtechnik ausgestattet sind, müssen auf Anfrage der Nutzer eine unterjährige Verbrauchsinformation erhalten.
ab 01.01.2022 Nutzer von Liegenschaften, die mit fernauslesbaren Zählern ausgestattet sind, müssen eine monatliche Verbrauchsinformation erhalten.
ab 01.01.2027 Die gesamte Messtechnik muss fernauslesbar sein.