6. Wie oft muss die Legionellenprüfung gemacht werden?

  • Anlagen (öffentliche Tätigkeit): mindestens jährlich
  • Anlagen (gewerbliche Tätigkeit): mindestens alle 3 Jahre, Erstuntersuchung spätestens bis 31.12.2013

    bei Legionellenbefall wird für die betroffene Anlage ein gesonderter Rhythmus vom jeweilig zuständigen Gesundheitsamt bestimmt