- Anlagen (öffentliche Tätigkeit): mindestens jährlich
- Anlagen (gewerbliche Tätigkeit): mindestens alle 3 Jahre, Erstuntersuchung spätestens bis 31.12.2013
bei Legionellenbefall wird für die betroffene Anlage ein gesonderter Rhythmus vom jeweilig zuständigen Gesundheitsamt bestimmt