Die Probenentnahme erfolgt immer an mindestens drei Stellen des Wasserkreislaufs.
Voraussetzung hierfür ist, dass sogenannte abflammbare Probenahmeventile verbaut sind. Probenahmeventile sind zwingen erforderlich an folgenden Punkten:
- Beim Warmwasserspeicher (Boiler) Austritt (TWW)
- Beim Warmwasserspeicher (Boiler) Eintritt (TWZ) Zirkulationsleitung / Rücklauf
- Je eine Entnahme am Enpunkt jedes Steigstrangs. An diesen Entnahmestellen sind keine zusätzlichen Probenahmeventile erforderlich. Die Proben werden hier am Waschbecken oder Dusche entnommen.