1. E-Mobilität

Grundsätzlich gilt, je höher die Leistungsfähigkeit der Ladestationen (gemessen in kW), desto schneller sind die möglichen Ladezeiten.

Gemeinsam mit unserem Partner bieten wir ein umfassendes Stromtankstellenkonzept an. Unser Partner plant und koordiniert die Installation der Ladestationen in Abstimmung mit Ihnen und wickelt die Stromlieferung an die Ladestation direkt & selbstständig ab.

a) Machbarkeitsstudie

Gerade das Laden in MFH erfordert ein umfassendes Konzept, da die Leistung vor Ort fast nie ausreicht und das Thema Abrechnung, rechtssicher geregelt werden muss.

Wir können Ihnen Folgendes anbieten:
– technische Machbarkeitsstudie inkl. Eigenleistung durch Bebilderung vor Ort:

  Aufbereitung, Ausgangslage und Kundenwunsch
– Technische Begriffserklärung
– Vorschlag zu kosteneffizienter Ladelösung
– Handlungsempfehlung
– Kostenabschätzung
– Bebilderung vor Ort

Die Kosten hierfür könnten entweder von der WEG oder aber von Ihnen als Hausverwaltung getragen werden. Sie als Hausverwaltung wären dadurch auch optimal für zukünftige Projekte aufgestellt.

Sehr gerne lassen wir Ihnen bei Interesse eine Preisindikation zukommen!

Vereinbaren Sie direkt und einfach einen Termin mit uns:

b) Die Planung

Antragstellung eines oder mehrerer Eigentümer für die Genehmigung einer Ladestation

  1. Der Verwalter informiert die Eigentümer (Rechtsanspruch § 554 BGB des ET) über den Antrag und die damit verbunden baulichen Veränderungen (§20 + §21 WEG).
  2. Einschaltung eines Planers für die Vorbereitungen zu den folgenden Informationen:
  • KFW-Förderung
  • Versicherungsschutz (Brandschutz),
  • Angebotsanfrage, Standortfindung, Vorprüfung Netzanschluss (Anschlusskapazität) oder Lastmanagement, usw.
  • Vorbereitung der Eigentümerversammlung

Informationsaufbereitung der Daten wie:

  • Finanzierung oder Eigenbetrieb
  • Prozess der Vorbereitung auf die Beschlussfassung der Eigentümerversammlung.
  • Beschlussfassung in der Eigentümerversammlung
  • Gestattungs-/Vornahmebeschluss
  • Kostenverteilung
  • Förderung (KfW-Zuschuss)
  • Sondervergütung für Zusatzleistung der Hausverwaltung

c) Die Umsetzung

Wir planen und koordinieren, in Abstimmung mit Ihnen, den kompletten Installationsprozesses der Ladeinfrastruktur.

Standort- und Bedarfsanalyse

  • Standortfindung für Ladeinfrastruktur
  • Prüfung der Netzanschlusskapazität
  • Anfrage beim Netzbetreiber für das Genehmigungsverfahren
  • Prüfung des Installationsprozesses vor Ort
  • Beratung bei der Frage der privaten oder öffentlichen Nutzung
  • Verfügbare Ladeleistung / Lastmanagement
  • Technik: Wallbox vs. Ladesäule, DC-Ladestation (Schnellladestation)
  • Angebotserstellung zur Installation und Lieferung der passenden Ladeinfrastruktur

Inbetriebnahme und Wartung

  • Anmeldung beim Netzbetreiber
  • Ausführung der Erdbauarbeiten und der elektrischen Installation
  • Anschluss und Montage der Ladeinfrastruktur
  • Übernahme der jährlichen Wartung und Instandhaltung der Anlage
  • Abrechnungsservice bei öffentlichen Ladestationen
  • Kauf oder Finanzierung

Investition

  • Ladestationen inkl. Sicherheits- und Messtechnik werden von unserem Partner finanziert
  • Der Kunde finanziert Netzanbindung und -anschluss

Faire Kostenteilung

  • Für Elektrofahrzeugnutzer wird ein fairer Strompreis an den Ladestationen angeboten
  • Unser Partner entrichtet den Strombezugspreis für an Ladestationen bezogene Strommengen

d) Nachhaltige Mobilität zur Erreichung der Klimaziele

Die erhöhte Nachfrage für Elektrofahrzeuge lassen den Markt für Ladestationen schnell wachsen. Die Planung der Bundesregierung bis 2030 beläuft sich auf 10 Millionen E-Autos und 1 Millionen Ladestationen zur Erreichung der Klimaziele.

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