7. Wer trägt die Kosten der Legionellenprüfung?

Die Kosten der Legionellenprüfung trägt jeder Betreiber / Unternehmer / Eigentümer selbst. Bei nicht gewerblichen/-nicht öffenlich vermieteten Wohnungen können jedoch die Kosten der Legionellenprüfung als Betriebskosten Anteilig auf die Mieter umgelegt werden.