E-Mobility und Ladeinfrastruktur

Maßgeschneiderte Lösungen für Ladestationen und „Alles aus einer Hand“

Nur was wird benötigt, um die E-Mobilität für Ihre Mieter und Eigentümer umzusetzen?

Besteht die Möglichkeit einer Machbeitsstudie? Kann uns ein Fachmann bei der Erstellung einer Handlungsempfehlung unterstützen?

Unser Team unterstützt Sie zu allen Fragen, welche die E-Mobilität betreffen.

a) Machbarkeitsstudie

Gerade das Laden in MFH erfordert ein umfassendes Konzept, da die Leistung vor Ort fast nie ausreicht und das Thema Abrechnung, rechtssicher geregelt werden muss.

Wir können Ihnen Folgendes anbieten:
– technische Machbarkeitsstudie inkl. Eigenleistung durch Bebilderung vor Ort:

  Aufbereitung, Ausgangslage und Kundenwunsch
– Technische Begriffserklärung
– Vorschlag zu kosteneffizienter Ladelösung
– Handlungsempfehlung
– Kostenabschätzung
– Bebilderung vor Ort

Die Kosten hierfür könnten entweder von der WEG oder aber von Ihnen als Hausverwaltung getragen werden. Sie als Hausverwaltung wären dadurch auch optimal für zukünftige Projekte aufgestellt.

Sehr gerne lassen wir Ihnen bei Interesse eine Preisindikation zukommen!

Vereinbaren Sie direkt und einfach einen Termin mit uns:

b) Die Planung

Antragstellung eines oder mehrerer Eigentümer für die Genehmigung einer Ladestation

  1. Der Verwalter informiert die Eigentümer (Rechtsanspruch § 554 BGB des ET) über den Antrag und die damit verbunden baulichen Veränderungen (§20 + §21 WEG).
  2. Einschaltung eines Planers für die Vorbereitungen zu den folgenden Informationen:
  • KFW-Förderung
  • Versicherungsschutz (Brandschutz),
  • Angebotsanfrage, Standortfindung, Vorprüfung Netzanschluss (Anschlusskapazität) oder Lastmanagement, usw.
  • Vorbereitung der Eigentümerversammlung

Informationsaufbereitung der Daten wie:

  • Finanzierung oder Eigenbetrieb
  • Prozess der Vorbereitung auf die Beschlussfassung der Eigentümerversammlung.
  • Beschlussfassung in der Eigentümerversammlung
  • Gestattungs-/Vornahmebeschluss
  • Kostenverteilung
  • Förderung (KfW-Zuschuss)
  • Sondervergütung für Zusatzleistung der Hausverwaltung

c) Die Umsetzung

Wir planen und koordinieren, in Abstimmung mit Ihnen, den kompletten Installationsprozesses der Ladeinfrastruktur.

Standort- und Bedarfsanalyse

  • Standortfindung für Ladeinfrastruktur
  • Prüfung der Netzanschlusskapazität
  • Anfrage beim Netzbetreiber für das Genehmigungsverfahren
  • Prüfung des Installationsprozesses vor Ort
  • Beratung bei der Frage der privaten oder öffentlichen Nutzung
  • Verfügbare Ladeleistung / Lastmanagement
  • Technik: Wallbox vs. Ladesäule, DC-Ladestation (Schnellladestation)
  • Angebotserstellung zur Installation und Lieferung der passenden Ladeinfrastruktur

Inbetriebnahme und Wartung

  • Anmeldung beim Netzbetreiber
  • Ausführung der Erdbauarbeiten und der elektrischen Installation
  • Anschluss und Montage der Ladeinfrastruktur
  • Übernahme der jährlichen Wartung und Instandhaltung der Anlage
  • Abrechnungsservice bei öffentlichen Ladestationen
  • Kauf oder Finanzierung

Investition

  • Ladestationen inkl. Sicherheits- und Messtechnik werden von unserem Partner finanziert
  • Der Kunde finanziert Netzanbindung und -anschluss

Faire Kostenteilung

  • Für Elektrofahrzeugnutzer wird ein fairer Strompreis an den Ladestationen angeboten
  • Unser Partner entrichtet den Strombezugspreis für an Ladestationen bezogene Strommengen

d) Nachhaltige Mobilität zur Erreichung der Klimaziele

Die erhöhte Nachfrage für Elektrofahrzeuge lassen den Markt für Ladestationen schnell wachsen. Die Planung der Bundesregierung bis 2030 beläuft sich auf 10 Millionen E-Autos und 1 Millionen Ladestationen zur Erreichung der Klimaziele.

 

 

a) Szenario 1: Konzept für Wohnimmobilien

Empfohlene Konzepte für Wohnimmobilien

Nachfolgend zeigen wir Ihnen zwei mögliche Beispiele zum Einbinden von Ladeinfrastruktur in Mehrparteien-Immobilien  / Quartieren

Szenario 1: Direkte Zuordnung (Ladestation & Wohnung; Beispiel)

Erläuterung:

In diesem Szenario wird jedem Wohnungszähler (Zähler 1-5) eine entsprechende Wallbox (WB) zum Aufladen von Elektrofahrtzeugen zugeordnet und elektrotechnisch eingebunden.

Diese Methode zieht keinerlei Aufwand für eine Abrechnung nach sich, da der jeweilige Strom für die Ladestationen für den Eigengebrauch der jeweiligen Wohnung zugeordnet werden kann. Es können „einfache“ Ladestationen verwendet werden (ohne Abrechnungsfunktion).

Damit der Netzanschluss durch den Zubau von Ladestationen niemals überlastet werden kann, wird die aktuelle Leistung der Gesamtliegenschaft gemessen und die tatsächlich verfügbare Leistung zum Aufladen der Elektrofahrtzeuge auf die Ladepunkte verteilt. Mit dieser Herangehensweise wird der Netzanschluss effizient genutzt.

Im Rahmen unserer Standortanalyse fragen wir die maximal mögliche Anschlusskapazität der Gesamtliegenschaft an und zeigen Ihnen, mit welchen Ladezeiten Sie in der Regel zu rechnen haben.

Diese Lösung ist zu bevorzugen, wenn jeder Wohnung ein eigener Parkplatz zugewiesen ist.

b) Szenario 2: Betreiber-Lösung

Szenario 2: Betreiber-Lösung

Erläuterung

In diesem Szenario werden alle Wallboxen (WB) zum Aufladen von Elektrofahrtzeugen einem gesonderten Zähler zugeordnet und elektrotechnisch eingebunden. Der Zähler kann in der Liegenschaft oder direkt an das Stromnetz Ihres Netzbetreibers angeschlossen werden. Für diese Lösung kann ein eigener Zähler eingesetzt werden und den Betrieb der Ladestationen übernehmen, damit der Strom mit den einzelnen Nutzern abgerechnet werden kann. Dies wäre z.B. barrierefrei per EC- /Kreditkarte, Apple- oder Google-Pay möglich.

Damit der Netzanschluss durch den Zubau von Ladestationen niemals überlastet werden kann, wird die aktuelle Leistung zum Aufladen der Elektrofahrtzeuge auf die Ladepunkte verteilt. Mit dieser Herangehensweise wird der Netzanschluss effizient genutzt.

Im Rahmen unserer Standortanalyse fragen wir die maximal mögliche Anschlusskapazität der Gesamtliegenschaft an und zeigen Ihnen, mit welchen Ladezeiten Sie in der Regel zu rechnen haben.

Diese Lösung ist sinnvoll für z.B. Wohnquartiere, in denen eine zentrale Ladelösung angeboten werden soll oder für Mehrparteien-Immobilien in denen nicht jede Wohnung mit einer Ladestation ausgestattet werden kann und eine gemeinsame/ zentrale Lösung bevorzugt wird.

c) KfW Förderung

  • Zuschuss von bis zu 900 € pro Ladepunkt
  • Für Ladestationen an privatgenutzten Stellplätzen von Wohngebäuden
  • Für Eigentümer und WEG‘s, für Vermieter und Mieter

d) Ladestationen

Grundsätzlich gilt, je höher die Leistungsfähigkeit der Ladestationen (gemessen in KW), desto schneller sind die Ladezeiten. Gemeinsam mit unserem Partner bieten wir ein umfassendes Stromtankstellen-Konzept an.

Schnellladestationen (DC) liefern eine Leistung von 50 -300 KW.

e) Modernisierung des Wohneigentumsgesetzes

  • Wohnungseigentümer haben Anspruch auf die Installation von Lademöglichkeiten für E-Fahrzeuge in der Wohnanlage (Rechtsanspruch § 554 BGB des ET)
  • Maßnahmen sind von den Miteigentümern zu gestatten
  • Kosten trägt Antragssteller
  • Einfacher Mehrheitsbeschluss einer WEG reicht für Zustimmung baulicher Veränderungen aus
  • Gleiches gilt für Mieter gegenüber Vermietern. Die Kosten trägt der Mieter

 

Elektromobilität und Ladeinfrastruktur

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